AGB

Funk-Electronic Piciorgros GmbH
Claudiastr. 5
51149 Köln-Porz

Allgemeine Geschäftsbedingungen, gültig ab 01.04.2002 (zwei Seiten, §1 bis §14)

§1
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte ausschließlich, und zwar auch dann, wenn der Vertragspartner seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf die Geltung seiner eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§2
Angebote sind freibleibend. Aufträge sind erst mit schriftlicher Bestätigung durch uns rechtsverbindlich. Die schriftliche Bestätigung kann durch Lieferung und Rechnungsstellung ersetzt werden.

§3
Alle von uns genannten Preise sind Nettopreise. Sie erhöhen sich um die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk Köln ohne Verpackung. Wir behalten uns vor, die ersten Lieferungen bei Neukunden per Nachnahme, Vorkasse oder Akontozahlung abzuwickeln.

§4
Die genannten Lieferzeiten sind annähernd aber unverbindlich. In Fällen von Streik, Aussperrung. sonstiger höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder im Fall von uns nicht zu vertretenden Verzögerungen kann sich die Lieferzeit angemessen verlängern. Ein Vertragsrücktritt ist frühestens nach vergeblicher Setzung einer angemessenen Nachfrist zulässig. Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine sind ausgeschlossen. Verzögerungen von Lieferungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Annahme von bestellten Geräten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nicht geltend gemacht werden. Ist uns die Lieferung infolge einer der obengenannten Gründe nicht oder nicht rechtzeitig möglich, können wir vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne schadenersatzpflichtig zu sein.

§5
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, oder innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug werden für jeden angefangenen Monat Verzugszinsen in Höhe von 1 % des fälligen Betrages berechnet. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nicht angenommen.

§6
Wird die Abnahme der termingerechten Lieferung aus Gründen verzögert, die der Vertragspartner zu vertreten hat, sind wir berechtigt, eine angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung zu stellen. Danach können wir die uns durch die verspätete Abnahme entstehenden Kosten in Rechnung stellen.

§7
Die Versendung von Geräten durch uns erfolgt auf Kosten des Empfängers. Nach Anlieferung und Übergabe von Geräten ist der Empfänger zu einer Funktionsprüfung verpflichtet. Diese können wir uns ggf. schriftlich bestätigen lassen.

§8
Die Garantiezeit für alle von uns gelieferten Geräte beträgt, sofern nichts anderes im einzelnen vereinbart, 12 Kalendermonate, beginnend mit dem Tag der Übergabe. Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserungen und ggf. Austauschlieferungen. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, unsachgemäße Änderungen und Eingriffe durchführt oder durchführen lässt, wenn unzulässiges Zubehör verwendet wurde, wenn die Mängel auf höhere Gewalt, Bedienungsfehler oder sonstiges schuldhaftes Verhalten des Kunden zurückzuführen ist.

§9
Die von uns gelieferten Geräte und Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Kunden im Eigentum der Firma Funk-Electronic Piciorgros GmbH. Der Kunde darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nutzen. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen die Waren nicht verpfändet, zur Sicherung übereignet, vermietet, verkauft oder anderen Personen zu sonstigen Zwecken überlassen werden. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren sind ausreichend zu versichern und sachgemäß zu lagern. Bei Pfändungen ist der Kunde verpflichtet, auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und die Firma Funk-Electronic Piciorgros GmbH unverzüglich zu verständigen.

§10
Kommt der Kunde trotz Aufforderung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, werden alle Forderungen sofort fällig. In diesem Fall kann die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferungen verlangt werden, ohne dass hiermit ein Rücktritt vom Vertrag dokumentiert wird.

§11
Technische Modifikationen oder Verbesserungen am Kaufgegenstand können auf Wunsch des Vertragspartners auch nach Vertragsabschluß noch kostenpflichtig vorgenommen werden. Technische Änderungen in Bezug auf Fortschritt oder Fertigungstechnologie behalten wir uns ohne Ankündigung vor, sofern sich dadurch keine unzumutbare Funktionsänderung für den Käufer ergibt.

§12
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

§13
Alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Köln.

§14
Es gelten die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie (Quelle: ZVEI), sofern Konditionen noch nicht durch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen § 1-13 abgedeckt wurden.